Liebe Eltern,

wie Sie mit Sicherheit aus der Presse erfahren haben, wurde für alle Schulen des Landes NRW auf dem gesamten Schulgelände, im Gebäude, auf dem Schulhof usw. eine Maskenpflicht angeordnet. In den Grundschulen dürfen die Schülerinnen und Schüler die Masken lediglich abnehmen, wenn sie im Unterricht an ihrem Platz sitzen. 

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer mit Mund-Nase-Schutz zur Schule kommt und ihn aufsetzt, bevor es das Schulgelände betritt.

Vielen Dank!